• 1   Vertragsgegenstand

 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verträge der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH. Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben dem unterzeichneten Vertrag und diesen AGB die jeweils aktuelle Preisliste sowie die Hausordnung der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Änderungen der AGB können von der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Homepage von BZ-Beraterzentrum & Service GmbH (bz-businesscenter.com) einsehbar.

 

  • 2   Dieser Vertrag
  1. Geltungsbereich

Dieser Vertrag entspricht der Anwendung eines Beherbergungsvertrages in der Hotellerie. Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH erlaubt dem Kunden die Nutzung des Business Centers und erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen, ergänzt durch die Hausordnung, gelten.

 

  1. Vertragsparteien

Der Kunde verpflichtet sich, die Services von der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH bzw. die angemieteten Räumlichkeiten/Arbeitsplätze nur unter der im Vertrag angegebenen Firma oder unter einem anderen, vorher mit der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH abgestimmten Namen, zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, zwar mit denselben Personen, aber unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen von der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH zu nutzen.

 

  1. Vertragsbeginn /Dauer

Der Vertrag beginnt entsprechend des im unterzeichneten Vertrag eingetragenen Datums und ist für die im Vertrag vereinbarte Dauer gültig. Er verlängert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Hierbei gilt für alle Zeiträume der jeweils letzte Tag des Monats in dem diese auslaufen würden.

 

Verschiebt sich der festgelegte Vertragsbeginn, aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung entbunden. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber BZ-Beraterzentrum & Service GmbH wegen Verzugs bzw. Gewinnentfalls. Verzögert sich der Termin um mehr als drei Monate, kann der Kunde diesen Vertrag fristlos kündigen.

 

  1. Kündigung / Pflichten bei Vertragsende

Kündigungen müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende schriftlich per Brief, Telefax oder Email zugegangen sein. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht der Zeitpunkt des Versands.

BZ-Beraterzentrum & Service GmbH ist außerdem zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Hierzu zählen u.a. folgende Gründe: mehr als vierwöchiger Verzug mit einer Zahlung, Nichtzahlung der vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung bis zum Vertragsbeginn, Verstöße gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, Verstöße gegen Konkurrenzschutzklauseln, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten.

 

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

 

Kündigt die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH dem Kunden fristlos, werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

Tritt der Kunde nach Unterzeichnung eines Vertrages von diesem zurück, werden bei Verträgen mit Befristung 75 Prozent der gesamten Laufzeit des Vertrags ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

 

Der Kunde verpflichtet sich, nach Vertragsende jeglichen Gebrauch der Geschäftsadresse, nebst etwaiger Bestandteile zu unterlassen. Andernfalls wird die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH Schadensersatz gegenüber dem Kunden so lange geltend machen, bis die Inanspruchnahme endet. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.

 

Besonderheiten:

Im Falle der fristlosen Kündigung eines angemieteten Raumes ist die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH berechtigt, den Büroraum auf Kosten des Kunden räumen zu lassen und anderweitig zu nutzen, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Tagen nach Eingang der Kündigung das Büro räumt. Darüber hinaus ist die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH berechtigt, jedem fristlos gekündigten Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den angemieteten Räumlichkeiten zu untersagen, lediglich zum Abwickeln der Räumung wird ein Betreten gestattet. Die gesetzlichen Regelungen über das Vermieterpfandrecht finden Anwendung.

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung der Vertragslaufzeit, bei Kündigung oder fristloser Kündigung die angemieteten Räumlichkeiten termingerecht zu räumen und in den Zustand der Übernahme zurück zu versetzen. Andernfalls wird die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei Servicevergütungen an den Kunden berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine weitergehende Schadenersatzforderung seitens der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH bleibt hiervon unberührt.

Gibt der Kunde die angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Vertragsende an die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH zurück, hat der Kunde bis zum Ablauf des vereinbarten Vertragsendes alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen.                                                                                                                                                 

Bei befristeten Verträgen werden die vereinbarten monatlichen Beträge für den gesamten Zeitraum garantiert. Nach dem Wechseln in ein unbefristetes Vertragsverhältnis, werden die monatlichen Zahlungen beginnend mit dem ersten Monat jährlich anhand des Verbraucherpreisindex für Deutschland des statistischen Bundesamtes angeglichen. Bei unbefristeten Verträgen findet die Angleichung im jährlichen Turnus am Datum des Vertragsbeginns statt. Als Grundlage gilt der für 2010 = 100 festgesetzte Preisindex.  

Wenn nicht anderweitig vereinbart, stimmt der Kunde zu, dass sein Unternehmensname, Logo, und Schriftzug in der Referenzliste und den Medien der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH genannt wird.

  1. Sonstiges

Falls die  gebuchten Leistungen durch die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH nicht erbracht werden können, hat der Kunde uneingeschränktes Kündigungsrecht. Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer Kündigung keine Schadensersatzansprüche gegenüber der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH geltend zu machen.

 

Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH verfolgt eine „fair use“-Politik. Ziel ist ein Ressourcen schonender Umgang in den Mietflächen und den Gemeinschaftsbereichen. Im Falle unvorhergesehener und massiver Kostensteigerungen (insb. Anhebung der Heiz- und Betriebskosten durch den Vermieter der Beraterzentrumsflächen von mehr als zehn Prozent) ist die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH daher berechtigt, die Mehrkosten auf die Mieter jederzeit umzulegen.

 

Der Mieter verpflichtet sich vor Vertragsunterzeichnung Geschäfts-, Konferenz-, Besprechung- und Veranstaltungsinhalte gegenüber der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH offenzulegen und über mögliche Risiken aufzuklären. Dies gilt besonders bei Buchungen mit religiöser oder politischer Motivation. Sollte der Mieter der Offenlegung nicht nachkommen oder unvollständige, verdeckte oder falsche Informationen angeben, hat die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH das Recht, sämtliche Verträge mit sofortiger Wirkung zu stornieren. In diesem Falle werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt.     

 

  • 3   Rechte und Pflichten
  1. Mitarbeiter

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH während oder unmittelbar im Anschluss an ihre Beschäftigung bei der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH oder vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages abzuwerben, durch Dritte abwerben zu lassen und einzustellen.  Es sei denn die Einstellung findet mit schriftlicher Genehmigung der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH statt, Im Falle einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in der dreifachen Höhe des zuletzt an den Mitarbeiter gezahlten Bruttomonatsgehaltes an die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH zu entrichten.

 

  1. Betreten der Mieträume durch die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH

Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH oder durch die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH befugte Personen dürfen die Räumlichkeiten des Kunden in bereits eingetretenen Notfällen oder bei drohender Gefahr, zur Prüfung ihres Zustandes, zum Zwecke der Instandhaltung sowie Überprüfung der technischen Anlagen (z. B. Brandmelder) oder aus anderen wichtigen Gründen jederzeit betreten. Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, erteilt der Kunde der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH zum Zwecke der Weitervermietung der Räumlichkeiten nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten den Zutritt. Des Weiteren erteilt der Mieter der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis zum Betreten der Räume zum Zwecke der Reinigungsarbeiten.

 

  • 4   Nutzung der Geschäftsadresse und Mieträume

 Die gemäß Vertrag angemieteten Büroräumlichkeiten, Arbeitsplätze und Gemeinschaftsbereiche dürfen nicht als Laden- und Geschäftslokale, sondern ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Ebenso wird dem Kunden eine Untervermietung bzw. jegliche sonstige Gebrauchsüberlassung  an Dritte untersagt.

 

Die Nutzung der Geschäftsadresse durch den Kunden ist ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH und dem Kunden erlaubt.

 

Der Kunde ist alleine für die rechtliche, insbesondere Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs-, und steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Adresse verantwortlich. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Geschäftsadresse. Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH übernimmt ferner keine Gewähr für den Eintritt jedweden mit dieser Nutzung bezweckten Erfolgs.

 

Der Kunde verpflichtet sich, bei Anmietung von Büroräumen, vor Einzug in die Räumlichkeiten eine Betriebs- und Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen, die Personen und Sachschäden, die durch seinen Geschäftsbetrieb verursacht werden, abdeckt. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, eventuelle Beschädigungen und/oder Verluste von eingebrachten Gegenständen im Büro und/oder Technikraum mitzuversichern. Der Versicherungsschutz muss auch die Schäden umfassen, die eigene Mitarbeiter des Kunden bei der dienstlichen Verrichtung verursachen. Auf Verlangen der  BZ-Beraterzentrum & Service GmbH hat der Kunde den Abschluss der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

Es ist dem Kunden bewusst, dass während seiner Mietzeit Renovierungs- oder anderweitige Bauarbeiten, sowie Umzugs- und Räumungsarbeiten in den Büroräumen sowie in den Gemeinschaftsräumen durchgeführt werden können. Mögliche Einschränkungen durch diese Arbeiten berühren nicht das geschlossene Geschäftsverhältnis mit der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH.

 

Es ist dem Kunden bewusst, dass die Konferenz- und Besprechungsräumen sowie die Gemeinschaftsbereiche vereinzelt für Veranstaltungen genutzt werden und es dadurch möglicherweise zu Einschränkungen bei der Nutzung kommen kann. Diese Einschränkungen berühren nicht das geschlossene Geschäftsverhältnis mit der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH.  

 

  • 5   Haftung derBZ-Beraterzentrum & Service GmbH

 Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag begrenzt, welcher sich nach der landesspezifischen Versicherungspolice richtet. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden seitens der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH nicht für Folgendes: Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände; für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH keinen Einfluss hat. Ebenso ist die Haftung seitens der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH ausgeschlossen für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf anderen Auftraggebern des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten auf eine Unterlassung zurückzuführen sind. Eine Haftung von der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH für Gewinnentfall des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Der Kunde verpflichtet sich, einen Schaden, für den er die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH ersatzpflichtig machen will, der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

 

  • 6   Persönliche Haftung des Kunden

 Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterzeichneten Vertrag.

 

Sollte der Kunde seinen Betrieb teilweise oder ganz veräußern, bedarf es aufgrund des Vertragsübergangs auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Die persönliche Haftung des Kunden bleibt bestehen, sollte es keine Übergangsvereinbarung geben.

 

Der Kunde übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Besucher, Teilnehmer an Veranstaltungen oder Besprechungen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht werden. Der Kunde trägt die gesamte Verantwortung bei sämtlichen von ihm durchgeführten Aktivitäten in den Flächen des Beraterzentrums. Verursachte Schäden sind der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH gegenüber unverzüglich anzuzeigen.

 

Sollten Haftungsansprüche des Kunden gegenüber der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH im Falle der Ablehnung durch die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden, erlöschen diese.

 

Sollten Schlüssel bzw. Zugangsrechte an den Mieter übergeben werden, so werden diese in einem Protokoll vermerkt. Ein etwaiger Verlust ist dem Beraterzentrum sofort zu melden und mögliche Schäden zu ersetzten.

 

  • 7   Kosten
  1. Rechnung

Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH stellt dem Kunden bei Fälligkeit eine Rechnung, welche in elektronischer Form per Email übermittelt wird, soweit dies den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften genügt. Der Kunde kann auf Wunsch eine Rechnung postalisch zugesandt bekommen, hierfür berechnet die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH ein Entgelt pro Rechnung. Die Kosten hierfür sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.

 

Befristete und unbefristete Verträge für die Anmietung von Büroräumen, Arbeitsplätzen, Coworking und weiteren Geschäftsbeziehungen, bedürfen keinem gesonderten Rechnungsversand. Als Belege gilt der unterschriebene Vertrag in Verbindung mit den Überweisungsbelegen. Zusätzlich genutzte Leistungen werden den Mietern separat in Rechnung gestellt.

 

  1. Fensterreinigung

Die Fensterreinigung der Innenfenster in den abschließbaren Büroeinheiten, hierzu zählen auch eventuell vorhandene Glasschwerter und Glastüren, ist bei der vertraglich vereinbarten Monatspauschale nicht inkludiert. Die Gebühr pro Fenster beträgt EURO 4,50 zzgl. gesetzl. MwSt. und wird nach Absprache durchgeführt und den Mietern in Rechnung gestellt. 

 

  1. Verzugszinsen / Gebühren

Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt. Des Weiteren wird die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH im Falle einer Rückbelastung oder Rücklastschrift oder der Ablehnung einer Kreditkarte eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 zzgl. gesetzl. MwSt. pro Vorgang erheben.

 

  • 8   Sicherheitsleistung

 Der Kunde leistet vor Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung wie im Mietvertrag festgelegt. Dieser Betrag wird seitens der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH zinslos verwaltet und dient als Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Vertragsende zurück, wenn sämtliche Forderungen, wie Zahlung der Servicevergütung, Instandsetzungskosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, welche aufgrund der Geltendmachung und/oder der Abwehr von Ansprüchen seitens der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH gegenüber dem Kunden entstanden sind, beglichen sind.

 

Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH behält sich vor, die Hinterlegung einer erhöhten Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn die ausstehenden Beträge über der verwalteten Sicherheitsleistung liegen oder der Kunde fällige Gebühren wiederholt bei Fälligkeit nicht bezahlt hat.

 

  • 9   Rechtsnachfolge

 Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich von der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH wird der Vertrag nicht berührt.

 

  • 10  Umsatzsteuer

Die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH hat für die Vermietung der überlassenen Räume, Arbeitsplätze und Gemeinschaftsbereiche inkl. Besprechung- und Konferenzräume gem. § 9 USTG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a) USTG verzichtet (Umsatzsteueroption). Auf Grund dessen ist vom Kunden zusätzlich zur Vergütung die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zu zahlen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Umsatzsteueroption des Vermieters nur unter den in § 9 Abs. 2 USTG genannten Voraussetzungen zulässig ist. Im Hinblick darauf treffen die Parteien die nachfolgenden Vereinbarungen:

Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des USTG ist und die Leistungen der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH im Rahmen seines Unternehmens bezieht. Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Räume ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Kunde ist verpflichtet, die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH unaufgefordert zu informieren, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH stets auf jederzeitiges Anfragen unverzüglich diejenigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH ermöglichen, ihrer Nachweispflicht gemäß § 9 Abs. 2 USTG gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. Sollten sich beim Kunden Umstände ergeben, die die Zulässigkeit der Umsatzsteueroption der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH betreffen, ist der Kunde verpflichtet, die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH hierüber unverzüglich – bei nachträglicher Kenntnis auch mit Wirkung für die Vergangenheit – zu informieren. Sollte der Kunde gegen die hier geregelten Verpflichtungen verstoßen, hat der Kunde der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH alle dadurch entstehenden Schäden und sonstigen Nachteile zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere auch daraus folgende Zahlungsverpflichtungen seitens der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH gegenüber dem Vermieter der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH (Eigentümer), dessen Schaden insbesondere darin liegen kann, dass der Eigentümer den Vorsteuerabzug auf die Baukosten bzw. den Erwerb des Objektes beim Finanzamt im Rahmen des § 15a USTG (zeitanteilig und flächenanteilig) korrigieren muss.

 

Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Diese beginnt jedoch frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem eine Steuerfestsetzung auf der Grundlage des § 15a USTG gegenüber der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH erfolgt oder mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH (Eigentümer) seinerseits entsprechende Ansprüche gegenüber der BZ-Beraterzentrum & Service GmbH geltend macht, wobei es auf den späteren Zeitpunkt ankommt.

  • 11  Schriftformerfordernis

 Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien (Vertragsergänzungen, -änderungen, -streichungen und -kündigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf der Schriftform.

Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn die BZ-Beraterzentrum & Service GmbH diese schriftlich bestätigt hat.

 

  • 12  Salvatorische Klausel

 Sollte eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die den Interessen und dem Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

  • 13  Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist das Beraterzentrum Hamburg von BZ-Beraterzentrum & Service GmbH.

 

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist der Ort, an dem die Serviceleitungen erbracht werden.

 

Hamburg,  August 2018